Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Hotel Bauer GmbH

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

1. Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsräume, Flächen oder Vitrinen sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag ab 14:00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit) und am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen (Check-out-Zeit).

4. Das Mitnehmen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Korkgeld zuzüglich eines Bedienungsanteils zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

 

III. Preise, Zahlung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen gelten den bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Für Dienstleistungen nach 24:00 Uhr ist das Hotel berechtigt, für die Bereitstellung von Mitarbeitern Tarifbezogene Nachtzuschläge pro angefangene Stunde zu veranschlagen.

2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

3. Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.

4. Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Abreise ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% p.a. zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, sind folgende Vorauszahlungen vereinbart:

a) Im Beherbergungsbereich (Logis & Frühstück) bei Gruppen ab 50 Zimmernächten

  • 80% Deposit 3 Monate vor Anreise der Gruppe
  • Rest nach Vorlage der Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen.

b) für den Veranstaltungsbereich (Raummiete & Speisenumsatz) bei Aufträgen ab € 10.000,00 Auftragsvolumen

  • 10% Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie, zuzüglich
  • 50% Deposit 90 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung, zuzüglich
  • 30% Deposit 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung,
  • Rest nach Vorlage der Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen.

6. An allen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen, die im Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.

7. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen.

8. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Hotel entsprechend bekannt zu geben.

 

IV. Rücktritt des Hotels

1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung und/oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäfts betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder – ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer II. 2 vorliegt.

3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

V. Stornierung durch den Kunden

1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.

2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
Eine kostenfreie Stornierung ist nach erfolgter Buchung noch bis 6 Monate vor Anreise möglich.
Danach gelten folgende Stornierungsfristen und -gebühren:

  • Der Buchungszeitraum darf nicht verändert werden. Teilstornierungen auf die Kerntage sind nicht zulässig.
  • Teilstornierungen bis 50% vom ursprünglichen Gesamtvolumen sind bis 3 Monate vor Anreise kostenfrei.
  • Teilstornierungen bis 10% vom ursprünglichen Gesamtvolumen sind bis 2 Monate vor Anreise kostenfrei.
  • Teilstornierungen bis 5% vom ursprünglichen Gesamtvolumen sind bis 1 Monat vor Anreise kostenfrei.
  • Stornierungen, welche nicht innerhalb der Stornierungsfristen storniert werden, werden zu 100 Prozent in Rechnung gestellt.
  • Die Teilnehmerliste und Zimmeraufteilung muß bis 10 Tage vor Anreise im Hotel vorliegen.

3. Im Veranstaltungsbereich gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:

  • Bis zu 60 Kalendertage, respektive bei Anmietung des Festsaals 90 Kalendertage, vor dem Veranstaltungstermin kann der Veranstalter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
  • Tritt der Veranstalter zwischen dem 60. Kalendertag, respektive bei Anmietung des Festsaals dem 90. Kalendertag, und dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
  • Tritt der Veranstalter zwischen dem 30. Kalendertag und dem 14. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich 50% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen.
  • Tritt der Veranstalter zwischen dem 14. Kalendertag und dem 7. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich 75% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei späterem Rücktritt auch den vollen Speisenumsatz.
  • Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Speisen-/ Menüpreis Bankett x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird der Speisenpreis bzw. das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt. Waren für die Veranstaltung noch keine Raummieten veranschlagt, so gelten die für diesen Zeitraum gültigen Raummietenpreise. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Bei Buchung eines Abrufkontingentes gilt bei Stornierung der Zimmer nach Abruf Ziffer

2. entsprechend. Erfolgt der Abruf der Zimmer direkt durch den Gast, steht der Veranstalter bis zum Abruf für das gebuchte Kontingent ein.

 

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen.

2. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

3. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl später als fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10% nach unten nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und/oder die bestätigten Räume getauscht werden.

4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.

 

VII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Hotel für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen sowie Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen kann das Hotel verlangen, dass diese vom TÜV abgenommen werden und dass der Kunde dem Hotel unverzüglich und unaufgefordert das technische Prüfzeugnis vorlegt.

3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragsnehmers unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine pauschale Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für durch die Verwendungseiner Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich des Hotels fallen.

4. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine Anschlussgebühr zu verlangen.

5. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragsnehmers geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, ist das Hotel berechtigt, eine Ausfallvergütung zu berechnen.

 

VIII. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände

1. Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen.

2. Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden untersagt. Entsprechende Plakatständer oder Dekowände stellt das Hotel gegen Berechnung zur Verfügung.

3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende des Aufenthalts und/oder der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem Material erfolgt ebenfalls zu Lasten des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume des Hotels gebracht worden sind.

 

IX. Haftung des Hotels

1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

2. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach den Paragrafen 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500,00, bzw. für Geld und Wertgegenstände € 800,00 beschränkt.

 

X. Haftung des Kunden

1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. - besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.

 

XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel müssen schriftlich erfolgen.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitig keiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.

4. Es gilt Deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.